
Mediadaten 2025
Unsere aktuellen Mediadaten
Erfolgreich mit uns werben
Vier Gründe, die für REISEfieber sprechen
- Alternative Werbekonzepte.
- Unsere innovativen Werbekonzepte verhelfen Ihnen zu einer individuellen Präsenz im Heft.
- Kompetenz und Vertrauen seit 38 Jahren.
- 94 Prozent unserer Leserinnen und Leser planen ihren Urlaub mit Hilfe der REISEfieber.
- Perfekte reiseaffine Zielgruppe.
- Das Magazin REISEfieber hat 315.000 Leser/innen von denen über 75 Prozent zur einkommensstarken Zielgruppe gehören.
- REISEfieber schüren!
- Das Magazin REISEfieber ist unterhaltsam und schürt mit faszinierenden Reisereportagen aus aller Welt das nötige 'REISEfieber'.
Infodaten
- Verlag
- Verlag Andreas Langer
Magazin REISEfieber
Regenstr. 8 b
D-93197 Zeitlarn bei Regensburg
Telefon 0941/280 240 2
Telefax 0941/280 240 4
E-Mail info@magazin-reisefieber.de - Geschäftsleitung / Anzeigenleitung
- Andreas Langer
Telefon 0941/280 240 2 und -3
Telefax 0941/280 240 -4 - Bankverbindung
- Raiffeisenbank Regenstauf eG
Kto. 26 39 40, BLZ 750 618 51
IBAN DE56 7506 1851 0000 2639 40
BIC GENODEF1REF - Erscheinungsweise
- 2 Doppelausgaben pro Jahr
- Druckauflage
- 75.000 Exemplare pro Ausgabe
- Verkauf
- 45.000 Exemplare pro Ausgabe inklusive mehr als 10.000 Abonnenten
- Verbreitung
- Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg und Südtirol
- EVT / Anzeigenschluss
- Siehe Terminplan
- Technische Bedingungen
- Elemente der Anzeigen, die nicht angeschnitten werden sollen, müssen einen Abstand von mindestens 10 mm zur Formatbegrenzung haben.
- Heftformat / Satzspiegel
- 210 mm x 280 mm / 170 mm x 240 mm
- Bunddurchdruck / Anschnitt
- 5 mm
- Druckverfahren
- Umschlag: Bogenoffset
Inhalt: Rollenoffset - Mittlervergütung
- 15 Prozent
- Nachlässe
- Bei Abnahme innerhalb von 2 Ausgaben bzw. in 1 Jahr
Mengenstaffel:
ab 2 Seiten 10 %
ab 3 Seiten 15 %
ab 4 Seiten 20 %
Malstaffel:
ab 2 Anzeigen 5 %
ab 3 Anzeigen 10 %
ab 4 Anzeigen 15 % - Zahlungsbedingungen
- 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
2 % Skonto bei Bankeinzug oder Vorauszahlung.
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. - Aufschläge Platzierung
- Umschlagseiten plus 15 %
- Druckunterlagen / Druckformate
- Digitale Daten mit farbverbindlichem Proof als PDF (Mindestauflösung: 300 dpi)
- Heftpreis
- Einzelverkauf: € 5,90
Einzelverkauf (ePaper): € 4,99
JAHRESABO (Inland) € 11,80
JAHRESABO (Inland ePaper) € 7,99
ABO (Ausland) € 16,00
ABO (Ausland/Luft) € 19,00 - Geschäftsbedingungen
- Für die Abwicklung von Anzeigen-, Beilagen- und Beihefteraufträgen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften zuzgl. der Geschäftsbedingungen des Verlages.
2025 bis 2026
Termine
Ausgabe | Gültigkeit | Erscheinungstermin | Druckunterlagenschluss | Anzeigenschluss* |
---|---|---|---|---|
4/25+1/26 | Oktober bis April | 19.09.2025 | 11.08.2025 | 08.08.2025 |
2+3/26 | Mai bis September | 17.04.2026 | 13.03.2026 | 06.03.2026 |
4/26+1/27 | Oktober bis April | 18.09.2026 | 16.08.2026 | 11.08.2026 |
2+3/27 | Mai bis September | 16.04.2027 | 12.03.2027 | 08.03.2027 |
4/27+1/28 | Oktober bis April | 17.09.2027 | 13.08.2027 | 09.08.2027 |
2+3/28 | Mai bis September | 14.04.2028 | 13.03.2028 | 06.03.2028 |
* Anzeigenschluss ist zugleich letztmöglicher Stornotermin für Anzeigenaufträge.
Anzeigen-Formate

Leserprofil
Geschlecht
Alter
Bildung
Einkommen (Haushaltsnettoeinkommen)
Leser-/Heftbindung
Anzeigenkontakte: Für 95 Prozent der REISEfieber-Leser/innen sind Anzeigen/Advertorials wichtig oder sehr wichtig.
Seitenkontakte und Leserverhalten
Beruf
Reisehäufigkeit
Mehr als 93 % der REISEfieber-Leser(innen) beabsichtigen mindestens einmal im Jahr zu verreisen. Reisehäufigkeit: REISEfieber-Leser(innen) möchten mindestens verreisen:
Reisedauer
- 94 % der Leserschaft planen jedes Jahr mind. eine Reise, die länger als 7 Tage dauert.
- Die Leser/innen der REISEfieber planen im Durchschnitt 25 Tage pro Jahr zu verreisen.
- 94 Prozent planen ihren Urlaub mit Hilfe der REISEfieber.
Werbevarianten
Durch unsere innovativen Sonderwerbeformen sind Sie der Konkurrenz garantiert immer den entscheidenden Schritt voraus:
„Advertorials“ (PR - Anzeige)
Mit unserer Sonderwerbeform „Advertorial“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer alternativen Werbeform. Dabei heißt das Erfolgsrezept: Ihre Werbung ist zugleich wertvolle Information für den Leser! Die Information der REISEfieber-LeserInnen steht für uns an erster Stelle, womit sich auch die besonders günstigen Preise für die einzelnen Pakete erklären lassen (siehe unten). PR-Anzeigen („Advertorials“) werden in Absprache mit Ihnen von uns komplett erstellt (redaktionelle Überarbeitung der Texte, Layout, Korrekturen). Durch redaktionelle Sonderthemen wie Wellness, Wandern, Skifahren, Kreuzfahrten oder Hotelpräsentationen im Anschluss an unsere Reisereportagen schaffen wir ein optimales Umfeld für die Vorstellung Ihrer Produkte. Eine echte und vor allem auch sehr beliebte Werbealternative zur konventionellen Anzeige!
Preisbeispiele (SONDERPREISE! AE ist abzugsfähig, kein weiterer Rabatt möglich):
Paket 1: 3 Seiten; 4-farbig = Euro 11.500,-
Paket 2: 2 Seiten; 4-farbig = Euro 7.500,-
Paket 3: 1 Seite; 4-farbig = Euro 4.900,-
„Heft im Heft“
Hier haben Sie die Gelegenheit, Ihre Produkte in Text & Bild zum einen in das Magazin REISEfieber zu integrieren (Platzierung = Heftmitte) und zum anderen gleichzeitig als Broschüre/Katalog für weitere Werbeaktionen zu nutzen. Unsere Leistungen: redaktionelle Textüberarbeitung, Layout, Korrekturen und Druck. Teilbelegung nicht möglich. Die Beihefter müssen als Werbung erkennbar sein. Die Lieferung von Text und Bildmaterial erfolgt nach Vereinbarung.
Preisbeispiele (SONDERPREISE! AE abzugsfähig, keine weiteren Rabatte):
8 Seiten = Euro 19.000,--
16 Seiten = Euro 33.000,-
Fortdruckpreis (je 1000 Exemplare) auf Anfrage.
Beihefter
Bis 20 g. / Tsd. = E 85,-; bis 30 g. / Tsd. = E 95,- . (keine Teilbelegung möglich; ABOS zzgl. Postgebühren).
Beilagen
Bis 20 g. v/ Tsd. = E 70,-(+ E 20 f. Abos); bis 30 g. / Tsd. = E 85,- (+ E 30,- Abos)
Beikleber (Tip-on) / Booklet / Postkarte
Bis 20 g./ Tsd. = E 60,- (Postgebühren Abos inklusive); keine Teilbelegung möglich; nur in Verbindung mit einer Trägeranzeige = 1 / 1 Seite für Euro 4.500,-
GRUNDPREISE UND NEUE ANZEIGENFORMATE
ANZEIGENPREISE

Stand: September 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen und sonstiger werblicher Darstellungen eines Werbungstreibenden in einem Druckerzeugnis.
2. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt sind. Zuständig für den Abschluss von Anzeigenaufträgen sowie Erklärungen im Rahmen eines solchen Vertrages ist allein der Verlag. Die Repräsentanten und Anzeigenvertreter des Verlags haben keinerlei Vertretungsmacht. Treffen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen, so haben diese in jedem Fall den Vorrang.
3. Der Auftrag eines Kunden ist verbindlich, wenn er einem Repräsentanten oder Vertreter des Verlages oder dem Verlag selbst zugeht. Der Kunde ist an diesen Auftrag gebunden. Anzeigen müssen mangels abweichender Vereinbarungen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss geschaltet werden. Handelt es sich um mehrere Anzeigen, so müssen sie im Verlauf eines Jahres nach Veröffentlichung der ersten Anzeige geschaltet werden.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so erfolgt eine Rückbelastung des auf die bereits erschienenen Anzeigen zu viel gewährten Nachlasses.
5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat und die schriftliche Bestätigung des Verlages vorliegt.
6. Anzeigen oder sonstige werbliche Darstellungen, die aufgrund ihrer Gestaltung – insbesondere der redaktionellen Aufmachung – nicht ohne weiteres als Anzeigen erkennbar sind, können als solche vom Verlag kenntlich gemacht werden.
7. Der Verlag behält es sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen. Der Verlag ist zu einer Kontrolle der Anzeige, insbesondere auf die Zulässigkeit des Inhalts, nicht verpflichtet. Der Auftraggeber hat den Verlag von allen hierauf gestützten oder hergeleiteten Ansprüchen Dritter freizuhalten und für entstandene Schäden einschließlich eines möglicherweise entgangenen Gewinns einzustehen.
8. Die Stornierung von Anzeigen kann bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Anzeigenschluss (Termine Anzeigenschluss siehe Mediadaten Seite 2) schriftlich an den Verlag erfolgen – wirksam ist die Storno erst beim rechtzeitigen Eingang der Erklärung beim Verlag. Im Falle einer wirksamen Stornierung behält es sich der Verlag vor, dem Kunden eine pauschale Aufwendungsvergütung in Höhe von 15 Prozent des aktuellen Anzeigenpreises in Rechnung zu stellen. Kündigt der Kunde einen Auftrag nicht ordentlich, behält der Auftrag seine volle Gültigkeit. Erfolgt die Bereitstellung einer druckreifen Druckvorlage nicht in der vorgegebenen Zeit (= Druckunterlagenschluss), ist der Verlag zur Veröffentlichung einer alten Druckvorlage oder eines neutralen Textes berechtigt. Die Anzeigenrechnung ist vom Auftraggeber in voller Höhe zu begleichen.
9. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Weiterverarbeitbarkeit bindend. Fest eingeheftete Beilagen, die durch Format und Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken könnten oder Fremdanzeigen enthalten, können zurückgewiesen werden.
10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Soweit dem Verlag aus Umständen, die in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers liegen, Mehrkosten erwachsen, sind diese vom Auftraggeber zu vergüten. Bei erkennbar ungeeigneten oder beschädigten Druckunterlagen oder auf besonderen Auftrag des Kunden hin, ist der Verlag berechtigt, diese Druckunterlagen gegen Erstattung der Kosten selbst zu erstellen oder erstellen zu lassen. In einem solchen Fall stehen alle Rechte an derartigen Druckunterlagen dem Verlag zu. Der Kunde hat jedoch das Recht zur Veröffentlichung in den Druckschriften des Verlages.
11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige oder der werblichen Darstellung Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung des Verlages ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung und des Beleges geltend gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.
12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht unverzüglich zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
13. Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Beleg über das ordnungsgemäße Erscheinen der Anzeige. Die Rechnung ist an den Verlag innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Bei Vorauszahlung bis zum Erstverkaufstag gewährt der Verlag 2 Prozent Skonto. Der Verlag ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und den Abdruck der Anzeige oder sonstiger werblicher Gestaltung bis zum Eingang zu verweigern. Skontobeträge, die nach dem Veröffentlichungstermin geltend gemacht werden, sind erstattungspflichtig.
14. Technische Veränderungen der Druckschrift, z.B. Format, liegen im Ermessen des Verlages. Hinsichtlich der preislichen Konditionen gilt die jeweils gültige Preisliste des Verlages. Preisänderungen gelten vom Tag des Inkrafttretens der neuen Preisliste an, auch für laufende Abschlüsse. Bei Preiserhöhung steht dem Werbungstreibenden das Recht der Entscheidung über die Fortführung des Auftrages zu. Sämtliche angegebenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
15. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Verlag ist somit nicht verpflichtet, die im Voraus gebuchten Aufträge zu erfüllen. Bei Zahlungsrückstand werden Zinsen in Höhe von 10 Prozent sowie eine Bearbeitungsgebühr von 5 Prozent auf den Rechnungsbetrag, mindestens jedoch Euro 25,- zuzüglich etwaiger sonstiger Einziehungskosten, berechnet.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall für beide Teile Regensburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
18. Der Verlag behält es sich vor, den Erscheinungstermin bei Bedarf zu verschieben.
19. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige.
20. Für den Versand von Druckunterlagen oder Dias übernimmt der Verlag ausdrücklich keine Haftung.
21. Außerhalb von Gewährleistungsansprüchen haftet der Verlag z.B. für Verzögerungen, für eigenes Verschulden, nicht jedoch für Verschulden Dritter, deren sich der Verlag – z.B. Druckerei – zur Erfüllung des Auftrages bedient. In keinem Fall trifft den Verlag eine Ersatzpflicht für Folgeschäden, sondern allenfalls für das unmittelbare Erfüllungsinteresse. Bei Betriebsstörungen oder sonstigen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, z.B. Streik, Beschlagnahme und dergleichen, hat der Verlag Anspruch auf Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen gemäß der ausgelieferten Auflage.
22. Bei Verspätungen oder sonstigen Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, werden die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten weiterberechnet. Außerdem kann die Terminüberschreitung Einfluss auf Platzierung und Druckwiedergabe nehmen. In einem solchen Fall liegt es im Ermessen des Verlages, die Anzeige oder sonstige werbliche Gestaltung oder Beilage in eine spätere Ausgabe der Druckschrift zu übernehmen.
23. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und aus Verzug sind auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens auf die Höhe des für die betreffende Beilage oder Anzeige zu zahlenden Betrages beschränkt. Eine Haftung des Verlegers für Schäden wegen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.